Energieausgleich

Die gesetzlichen Krankenkassen, oder sonstige eventuelle Kostenträger, übernehmen in der Regel die Kosten nicht.

 

Diese können teilweise oder auch ganz von manchen privaten Krankenversicherungen übernommen werden, ebenso bei einer Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistung im Bereich der Psychotherapie. Eine Abrechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ist danach möglich.

 

Eine kleine Investition, die weite Kreise zieht.

 

  • Honorar einer Behandlung          60 Minuten       100 €