Die gesetzlichen Krankenkassen, oder sonstige eventuelle Kostenträger, übernehmen in der Regel die Kosten nicht.
Diese können teilweise oder auch ganz von manchen privaten Krankenversicherungen übernommen werden, ebenso bei einer Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistung im
Bereich der Psychotherapie. Eine Abrechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ist danach möglich.